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Abmeldungen und Bewertungen
Informationen zur Abmeldung
ENDGÜLTIGE ABMELDUNG VON FAHRZEUGEN Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen und dauerhaft darauf zu verzichten, sind Sie hier genau richtig! Sie sollten wissen, dass dieses Fahrzeug bei einem autorisierten Fahrzeugverwertungszentrum (CAT oder Schrottplatz) abgegeben werden muss, damit es gemäß den geltenden Gesetzen zur Verwertung von Altfahrzeugen recycelt und dekontaminiert werden kann.
Wie wird die endgültige Stilllegung des Fahrzeugs abgewickelt?
Sobald das Fahrzeug in der Anlage angekommen ist, werden die elektronische Stilllegung und die Verwertungsbescheinigung bearbeitet, die als Nachweis für die ordnungsgemäße umweltgerechte Behandlung des Fahrzeugs und seine endgültige Stilllegung bei der DGT dienen. Um ein Fahrzeug bei der DGT stilllegen zu können, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- 1.- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs.
- 2.- Fahrzeugschein.
- 3.- Kopie des gültigen Personalausweises des Halters.
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines Fahrzeugs, dessen Halter eine Privatperson ist
Die folgenden Dokumente müssen vorgelegt werden, um das Fahrzeug zur Verschrottung zu übergeben und die endgültige Abmeldung bei der DGT zu beantragen:
- 1.- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs.
- 2.- Fahrzeugzulassung
- 3.- Fotokopie des gültigen Personalausweises des Halters.
- 4.- Vom Halter unterzeichnetes Abmeldeformular. (Dok. 4)
- 5.- Vom Eigentümer unterzeichnete Genehmigung. (Dok. 1)
Erforderliche Unterlagen für die endgültige Abmeldung eines Fahrzeugs, dessen Eigentümer ein Unternehmen ist
Die folgenden Dokumente müssen unbedingt vorgelegt werden:
- 1.- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs.
- 2.- Fahrzeugzulassung.
- 3.- Fotokopie der Steuernummer des Unternehmens.
- 4.- Fotokopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsführers.
- 5.- Vom Geschäftsführer unterzeichnetes und abgestempeltes Formular zur Rechtsvertretung. (Dok. 3)
- 6.- Vom Geschäftsführer unterzeichnetes Abmeldeformular. (Dok. 4)
- 7.- Vom Geschäftsführer unterzeichnete Vollmacht. (Dok. 1)
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines Fahrzeugs ohne Unterlagen
Wenn Sie als Eigentümer am Tag der Fahrzeugübergabe anwesend sind, müssen Sie Folgendes vorlegen:
-
- 1.- Fotokopie des gültigen Personalausweises des Eigentümers.
- 2.- Formular für den Verlust (Dok. 2) oder eine Kopie der Anzeige beifügen.
Wenn Sie hingegen eine andere Person mit der Übergabe des Fahrzeugs beauftragen möchten, ist Folgendes erforderlich:
- 1.- Vom Halter unterzeichnete Vollmacht. (Dok. 1)
- 2.- Kopie des gültigen Personalausweises des Halters.
- 3.- Formular für den Verlust (Dok. 2) oder eine Kopie der Anzeige beifügen.
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines Fahrzeugs, dessen Halter verstorben ist
Wenn das Fahrzeug auf den Namen einer verstorbenen Person zugelassen ist, müssen unbedingt die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- 1.- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs.
- 2.- Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- 3.- Fotokopie der Sterbeurkunde des Eigentümers (aus dem Standesamt).
- 4.- Kopie des Personalausweises des Erben, der die Abmeldung beantragt.
- 5.- Vom Erben unterzeichnetes Abmeldeformular. (Dok. 4)
- 6.- Vom Erben unterzeichnete Vollmacht. (Dok. 1)
- 7.- Vom Erben unterzeichnete verantwortliche Erklärung. (Dok. 5)
Verfahren zur endgültigen Abmeldung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
Um ein ausländisches Fahrzeug zur Verschrottung und zum Recycling abmelden zu können, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-
- 1.- Technisches Datenblatt des Fahrzeugs.
- 2.- Fahrzeugschein.
- 3.- Fotokopie des gültigen Personalausweises, der NIE oder des Ausweises des Eigentümers.
Falls der Eigentümer am Tag der Abholung nicht anwesend sein kann, muss er eine Person zur Übergabe des Fahrzeugs bevollmächtigen, die ebenfalls ihre Identität nachweisen muss.
- 4.- Vom Halter unterzeichnete Vollmacht. (Dok. 1)
- 5.- Die zuvor vom Fahrzeug entfernten Kennzeichen.
